Frage/Antwort-Bereich zu Covid 19

Allgemeines

Bitte melden Sie sich bei allen Themen bezüglich Covid-19 zunächst via E-Mail an kontakt@witter-mobile.de.

Wir sind telefonisch nur mit starker Einschränkung unter 015128884020 zu erreichen. 

 

Wir nehmen das Thema sehr ernst und haben viele Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Virus in unserem Betrieb zu minimieren. 

Angemietete Wohnmobile werden nach der Reise vollkommen desinfiziert. Bei der Über – und Rückgabe wird menschlicher Kontakt auf das wesentlichste minimiert. Qualitativ hochwertige Videos unterstützen unsere Kunden bei Ihrer Reise und der Nutzung des Wohnmobils. Die Termine werden so eingeteilt, dass sich keine Kunden über den Weg laufen können. 

Unser Personal ist mit Handschuhen und Mundschutz versehen,  wurde für die Situation geschult und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

 

Danke, dass Sie uns unterstützen möchten. Folgende Punkte würden uns freuen:

  1. Damit alle Kunden schnelle und kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten, bitten wir Sie uns lediglich auf einem Kanal zu kontaktieren und dies im besten Fall schriftlich via E-Mail. 
  2. Orientieren Sie sich an unserem Informationsmaterial, wie zum Beispiel diesem Frage/Antwort-Bereich. Individuelle Vorschläge bezüglich der Vorgehensweise werden von uns nicht berücksichtigt. 
  3. Kaufen Sie Gutscheine für Ihre nächste Reise bei uns. Somit können Sie uns unterstützen und individuell vereisen, wenn Sie es möchten. Mehr unter http://witter-mobile.de/gutschein

 

 

 

Zurzeit haben wir dauerhaft für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen. Bei dringenden Anliegen machen Sie bitte einen Termin mit uns aus. 

Wie jede Saison haben wir auch jetzt Wohnmobile im Verkauf. Schauen Sie dazu unter: witter-mobile.de/verkauf bzw. schreiben Sie uns kurz eine Nachricht. 

Bei so gut wie allen Unternehmen ist Corona eine wirkliche Herausforderung und auch eine starke finanzielle Einbuße für unseren Betrieb. Dennoch werden wir weiterhin für Sie da sein und Ihnen auch weiterhin Ihren Urlaub mit unseren Wohnmobilen ermöglichen

Umbuchung / Stornierung

Bei der Vermietung von Wohnmobilen/-wagen befindet man sich juristisch im Mietrecht und nicht im Reiserecht. Die Regelungen des Reiserechts bezüglich Stornierungen greifen hier laut aktueller Rechtsprechung nicht. Grundsätzlich gilt, dass bei der Anmietung eines Wohnmobils eine kostenlose Stornierung bei „Höherer Gewalt“ – anders als bei Pauschalreisen (z.B. gemeinsame Buchung von Flug und Wohnmobil) – nicht in Betracht kommt.

Viele aktuelle Berichte in der Presse über „Stornierungsrechte bei Pauschalreisen“ sind auf Wohnmobilanbietungen daher nicht anwendbar. Uns ist es aber wichtig, dass wir unsere Kunden in dieser besonderen Situation unterstützen und bieten zusammen mit unseren Mietstationen kulante Lösungen für Buchungen mit Abholtermin April oder Mai 2020 an. 

Auszug Rent and Travel – Partner

 

Für die Zeiträume 01.04.2020 – 30.04.2020 haben wir bereits Sonderregelungen getroffen. Buchungen für Reisen ab 01  Mai bis 09. Mai erhalten vor Ihrer Reise weitere Informationen zugesandt.

 

Reisen ab dem 10. Mai können nicht umgebucht werden.

 

Für die Zeiträume 01.04.2020 – 30.04.2020 haben wir bereits Sonderregelungen getroffen. Buchungen für Reisen ab dem 10. Mai können zurzeit nur nach AGB storniert werden. 

Der zwischen der Mietstation und den Kunden geschlossene Mietvertrag unterliegt den Vorschriften des Mietrechts. Der Mieter wird daher von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er an der Ausübung des Gebrauchs der Mietsache gehindert wird. 

Eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit ergibt sich insbesondere auch nicht aufgrund der von der Bundes- bzw. den Landesregierungen erlassenen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Corona-Virus, soweit diese den Tourismus in Bereichen einschränken bzw. untersagen. Diese Regelungen in den Allgemeinverfügungen stellen ein hoheitliches Nutzungshindernis dar, das ausschließlich an die Mieter adressiert ist und daher auch allein in den Risikobereich des Mieters fällt. 

Die Tatsache, dass Gebiete zu touristischen Zwecken vorübergehend nicht zu erreichen sind, entbindet die Mieter nicht von der Einhaltung des Mietvertrages. Die Vermietstation ist trotz der geltenden Beschränkungen weiterhin in der Lage und willens, Ihre Leistungen und Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen.

Bei einer Umbuchung von April können Sie auch auf eine andere Saisonzeit umbuchen. Dabei wird ggf. die Differenz des Saisonpreises berechnet.

Mehr unter witter-mobile.de/preisliste

Bei einer Umbuchung von April auf einen anderes Datum wird Ihre Reise nach Listenpreis berechnet. Rabatte werden nicht übertragen. 

Wir sind bemüht allen Kunden, welche leider storniert haben, Ihren Restbetrag schnellstmöglich auszuzahlen. Durch die sehr geringen Einnahmen durch Corona kann dies länger dauert als normalerweise. Bitte haben Sie Verständnis. 

Sie können auch gerne einen Gutschein Ihres Restwerts erhalten. Schreiben Sie uns dazu eine kurze E-Mail an: kontakt@witter-mobile.de

Reisen ab Juni 2020

Da nun die Lockerungen im Tourismus in Deutschland erfolgt sind, steht Ihrem Urlaub nichts mehr im Wege. Sofern sich eine Verschlechterung (bsp. ein erneuter Lockdown) ergibt, werden wir weitere Möglichkeiten etablieren.

 

Ihr Mietvertrag gilt weiterhin mit allen Rechten und Pflichten. Die Restzahlung muss wie im Mietvertrag angegeben geleistet werden. 

Wir sind bemüht all unseren Kunden eine kulante Lösung anzubieten, welche durch das Corona-Virus nicht verreisen können. Sofern eine Reise in Ihrem Zeitraum nicht möglich ist, erhalten Sie von uns zur gegebenen Zeit weiteres Infomaterial zugesandt.

 

Sie können Ihre Reise nach den Stornogebühren in den allgemeinen Geschäftsbedigungen stornieren. 

Wohnmobil jetzt buchen

Für alle Kunden, welche nun ein Wohnmobil buchen möchten, können nach wie vor bei unserem  Buchungsformular eine Anfrage stellen.

Sie erhalten daraufhin ein Angebot zu Ihrem gewünschten Zeitraum zugesandt.

Bei Neubuchungen vom 20.04.2020 bis 15.05.2020 bieten wir des Weiteren eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit an (bis 30 Tage vor Reiseantritt), sofern die Reise durch Corona nicht möglich ist. 

Viele beliebte Wohnmobil-Reiseziele innerhalb der EU unterliegen mittlerweile individuellen Einreisebeschränkungen. Diese Einreisebeschränkungen und -voraussetzungen ändern sich momentan jedoch rasant. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes, des Gesundheitsministeriums sowie auf der Homepage des Robert-Koch-Institus finden Sie immer die aktuellsten Informationen über Ihr geplantes Reiseziel sowie Neuigkeiten zur Entwicklung der Corona-Krise.

Unter folgenden Links können Sie sich außerdem über die weitere Entwicklung einzelner Länder und Regionen informieren:

Deutschlandwww.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942 

Österreichwww.oeamtc.at/news/mobilitaetseinschraenkungen-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997602

Auszug Rent and Travel – Partner

 

 

Es gibt auch die Möglichkeit einen Gutschein zu erwerben.

Mehr erfahren Sie unter. witter-mobile.de/gutschein